Gesetzliche und private Unfallversicherung

In der Bundesrepublik Deutschland wird wesentlich zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung unterschieden.

So ist die gesetzliche Unfallversicherung Teil des Sozialversicherungssystems und soll die Kosten aus Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren abdecken.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Pflichtversicherte Personen sind im wesentlichen Arbeitnehmer, Kinder in einem Kindergarten, Schüler, Studenten, Auszubildende, Landwirte, und Pflegepersonen. Unternehmer, Selbständige und mitarbeitende Ehegatten können sich hier freiwillig mitversichern lassen. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Diese Träger werden durch die Beiträge der Mitgliedsunternehmen finanziert, wobei die Höhe des Beitrags von der Größe und der Risikoklasse des Unternehmens abhängt. Die Unternehmensgrüße wird hierbei über die Lohnsumme definiert. Es ist an dieser Stelle zu betonen, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine rein arbeitgeberseitig finanzierte Versicherung ist.

Da die gesetzliche Unfallversicherung nur Arbeitsunfälle einschließlich der Wegeunfälle von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit sowie Berufskrankheiten abdeckt, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der privaten Unfallversicherung.

Was die private Unfallversicherung absichert

Die private Unfallversicherung deckt in der Regel die finanziellen Folgen von Unfällen ab, welche weltweit und rund um die Uhr geschehen können. Gegebenenfalls kann es jedoch zu Überschneidungen kommen, da Unfälle im Straßenverkehr meist über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher abgedeckt sind und auch eingetragene Vereine und Sportstätten eigene Unfallversicherungen abschließen müssen, um ihren Betrieb aufnehmen zu können. So sind zum Beispiel Reitschüler über den Reitverein versichert und mit der Buchung eines Bungee-Sprungs ist in der Regel auch eine besondere Unfallversicherung verbunden.

Für die private Unfallversicherung gibt es eine Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten. So kann eine Unfallversicherung ihre Leistungen in einer Einmalzahlung erbring, um z.B. die Wohnung nach einem Unfall behindertengerecht umbauen zu können oder sie ihre Leistungen in Form einer monatlichen Verrentung erbringen, um der eingeschränkten Erwerbstätigkeit Rechnung zu tragen.

Auch Kombinationen aus einer Einmalzahlung und folgender Verrentung sind denkbar. Weiterhin gibt es Unfallversicherungen, deren Zahlungen mit zunehmender Invalidität steigt oder Unfallversicherungen mit einer Beitragsrückerstattung, falls kein Schadensfall eintritt. Man sollte wie bei allen Versicherungen vor dem Abschluß einer privaten Unfallversicherung einen Versicherungsvergleich durchführen lassen, denn die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich doch sehr. Einen guten Versicherungsvergleich bietet die Webseite von beste-versicherungsvergleich.de an

Der beste Versicherungsvergleich sollte nicht nur die Beiträge beinhalten, sondern auch die Leistungen. Mit einem online Beitragsrechner kann man sofort die günstigsten Anbieter finden. Dabei werden die einzelnen Tarife der privaten Unfallversicherungen aufgelistet und mann kann die Leistungen miteinander vergleichen.

Die häufig angebotenen Reiseunfallversicherungen ist für Personen interessant, welche ansonsten nicht privat unfallversichert sind, welche aber im Urlaub sicher stellen wollen, dass fremd verursachte Schäden abgedeckt sind. Hier gilt es, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da zum Beispiel meist Unfälle, welche im Zustand der Trunkenheit geschehen, nicht abgedeckt sind, immer mehr Versicherungen aber dazu übergehen, Ihre Leistungen um Terrorismusschäden zu erweitern.