Gebührenordnung für Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker

Für alle Leistungen der Ärzte bei der Behandlung von Patienten, die Ihre Arztrechnung selber bezahlen (Privatversicherung) ist die Gebührenordnung die Grundlage für die Abrechnung.

Der Arzt darf nur für solche Leistungen auch eine Vergütung berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung auch erforderlich sind. Zusätzliche Leistungen dürfen nur dann berechnet werden, wenn sie auf den Wunsch des Zahlungspflichtigen erbracht werden (§1 Abs. 2 GOÄ).

Die Punktzahlen und Punktgebühren sowie die Schwierigkeit, der Zeitaufwand und die Umstände bei der Ausführung der Leistung, sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühren. In der Regel sind die in der GOÄ aufgeführten Bemessungsgrundlagen entscheidend für ein angesessenes Honorar. In der privaten Krankenvollversicherung sind folgende Gebührenordnungen maßgebend.

– die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

– die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

– das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

– und die diverse Gebührenordnung für Hebammen

In der gesetzlichen Krankenkasse darf nur in der normalen Höhe der jeweiligen Gebührenordnung abgerechnet werden, in der privaten Krankenversicherung ist die Berechnung je nach Tarif auch darüber hinaus möglich.

Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für Zahnärzte (GOZ) bestimmt die Vergütung aller beruflichen Leistungen der Ärzte und Zahnärzte, soweit vom Bundesgesetz keine anderen Regelungen getroffen wurden.

Vom Arzt oder Zahnarzt dürfen nur Leistungen berechnet werden, welche nach den Regeln der ärztlichen und zahnärztlichen Kunst für eine (zahn)medizinisch, notwendige (zahn)ärztliche Versorgung erforderlich sind. Weitere Leistungen darf der Arzt/Zahnarzt nur berechnen, wenn diese auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht werden (§1 Abs. 2 GOZ bzw.§1 Abs. 2 GOÄ).

Die Höhe der zu berechneten Gebühr richtet sich in der Regel nach den Punktzahlen und Punktwerten unter der Berücksichtigung von Schwierigkeiten, Zeitaufwand sowie der Umstände bei der Ausführung der einzelnen Leistungen. Somit sind in erster Linie die individuellen Umstände im Einzelfall unter der Berücksichtigung der Bemessungskriterien der  GOÄ oder GOZ, entscheidend für ein angemessenes Honorar.

Gebührenordnung für Heilpraktiker

Auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes vom 17.2.1939 ist der Heilpraktiker ein Heilkundiger, welcher ohne als Arzt bestallt zu sein, die Erlaubnis hat für die Ausübung der Heilkunde.

Nach §1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes ist unter Heilkunde die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Körperschäden bei Menschen zu verstehen. Bei den Heilpraktikern werden keine Mindest- oder Höchstumsätze festgelegt. Hier sind die üblichen Gebührensätze für Heilpraktiker gültig. Das heißt bei dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) handelt es sich nicht um eine Gebührenfestlegung.

Sofern zwischen Patient und Heilpraktiker keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, so kann der Heilpraktiker davon ausgehen das die in dem GebüH festgesetzten Gebühren als angemessen angesehen werden. Somit ist das GebüH nicht bindend für die Heilpraktiker im Gegensatz zu der GOÄ oder der GOZ.

Von den Krankenversicherungen wird das Gebührenverzeichnis als Richtlinie bei der Erstattung der Kosten für den Heilpraktiker verwendet. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden Behandlungen beim Heilpraktiker nicht erstattet.

Gesetzliche und private Unfallversicherung

In der Bundesrepublik Deutschland wird wesentlich zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung unterschieden.

So ist die gesetzliche Unfallversicherung Teil des Sozialversicherungssystems und soll die Kosten aus Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren abdecken.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Pflichtversicherte Personen sind im wesentlichen Arbeitnehmer, Kinder in einem Kindergarten, Schüler, Studenten, Auszubildende, Landwirte, und Pflegepersonen. Unternehmer, Selbständige und mitarbeitende Ehegatten können sich hier freiwillig mitversichern lassen. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Diese Träger werden durch die Beiträge der Mitgliedsunternehmen finanziert, wobei die Höhe des Beitrags von der Größe und der Risikoklasse des Unternehmens abhängt. Die Unternehmensgrüße wird hierbei über die Lohnsumme definiert. Es ist an dieser Stelle zu betonen, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine rein arbeitgeberseitig finanzierte Versicherung ist.

Da die gesetzliche Unfallversicherung nur Arbeitsunfälle einschließlich der Wegeunfälle von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit sowie Berufskrankheiten abdeckt, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der privaten Unfallversicherung.

Was die private Unfallversicherung absichert

Die private Unfallversicherung deckt in der Regel die finanziellen Folgen von Unfällen ab, welche weltweit und rund um die Uhr geschehen können. Gegebenenfalls kann es jedoch zu Überschneidungen kommen, da Unfälle im Straßenverkehr meist über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher abgedeckt sind und auch eingetragene Vereine und Sportstätten eigene Unfallversicherungen abschließen müssen, um ihren Betrieb aufnehmen zu können. So sind zum Beispiel Reitschüler über den Reitverein versichert und mit der Buchung eines Bungee-Sprungs ist in der Regel auch eine besondere Unfallversicherung verbunden.

Für die private Unfallversicherung gibt es eine Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten. So kann eine Unfallversicherung ihre Leistungen in einer Einmalzahlung erbring, um z.B. die Wohnung nach einem Unfall behindertengerecht umbauen zu können oder sie ihre Leistungen in Form einer monatlichen Verrentung erbringen, um der eingeschränkten Erwerbstätigkeit Rechnung zu tragen.

Auch Kombinationen aus einer Einmalzahlung und folgender Verrentung sind denkbar. Weiterhin gibt es Unfallversicherungen, deren Zahlungen mit zunehmender Invalidität steigt oder Unfallversicherungen mit einer Beitragsrückerstattung, falls kein Schadensfall eintritt. Man sollte wie bei allen Versicherungen vor dem Abschluß einer privaten Unfallversicherung einen Versicherungsvergleich durchführen lassen, denn die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich doch sehr. Einen guten Versicherungsvergleich bietet die Webseite von beste-versicherungsvergleich.de an

Der beste Versicherungsvergleich sollte nicht nur die Beiträge beinhalten, sondern auch die Leistungen. Mit einem online Beitragsrechner kann man sofort die günstigsten Anbieter finden. Dabei werden die einzelnen Tarife der privaten Unfallversicherungen aufgelistet und mann kann die Leistungen miteinander vergleichen.

Die häufig angebotenen Reiseunfallversicherungen ist für Personen interessant, welche ansonsten nicht privat unfallversichert sind, welche aber im Urlaub sicher stellen wollen, dass fremd verursachte Schäden abgedeckt sind. Hier gilt es, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da zum Beispiel meist Unfälle, welche im Zustand der Trunkenheit geschehen, nicht abgedeckt sind, immer mehr Versicherungen aber dazu übergehen, Ihre Leistungen um Terrorismusschäden zu erweitern.

Welche Versicherungen sinnvoll sind

In Deutschland ist eine Grundsicherung für den Durchschnittsbürger im Rahmen des Sozialversicherungssystems fest geregelt. So sind der Großteil der Bürger über die gesetzliche Pflichtversicherungssystem wie in einem sozialen Netz abgesichert.

Die Pflichtversicherungen in Deutschland

gewerbeversicherungDieses Pflichtversicherungssystem beinhaltet die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Auch sobald Bürger sich in bestimmte Risiken begeben, ist dies nicht ohne vorherige Versicherung möglich: Ein Kraftfahrzeug kann nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden, wenn es nicht versichert wird und für den Kauf oder Bau einer Immobilie ist für die Finanzierung eine Gebäudeversicherung vorzulegen.

Mit diesen Maßnahmen ist für eine gewisse Grundsicherung gesorgt. Alle darüber hinaus gehenden Versicherungen hängen von der persönlichen Risikoneigung und den Lebensumständen des Einzelnen ab. Generelle Empfehlungen sind an dieser Stelle sicherlich nicht abschließend möglich, aber ein kleiner Überblick kann Gedanken anregen:

Überblick über wichtige Versicherungen

Sobald Verantwortung für Dritte, insbesondere für Kinder übernommen wird, ist deren finanzielle Zukunft abzusichern, auch für den Fall, dass dem Verantwortlichen etwas zustößt. Dies sollte über eine Lebensversicherung erfolgen. Hierbei ist es von der ganzheitlichen Planung der finanziellen Vorsorge abhängig, ob dies mittels einer Risikolebensversicherung oder einer kapitalbildenden Lebensversicherung geschieht.
Eine verantwortungsbewusste Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist hier die sogenannte Ausbildungsversicherung. Hier wird Geld angespart, welches bei Fälligkeit die Kosten der Ausbildung oder sogar eines Hochschulstudiums des begünstigten Kindes decken soll.

Zur finanziellen Vorsoge gehört weiterhin die Berufsunfähigkeitsversicherung, welche einen finanziellen Ausgleich schafft, wenn man den gelernten Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben kann.

Da im Laufe eines Berufslebens jeder vierte Deutsche von einer Berufsunfähigkeit betroffen ist, kann man eine BU Versicherung für jeden Alleinverdiener einer Familie uneingeschränkt empfehlen. Mehr Informationen und einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich kann man hier auf den Webseiten von Berufsunfaehigkeitsversicherung Vergleich 24 erhalten.

Da sich die gesetzlichen Regelungen stetig ändern sollte man von Zeit zu Zeit überprüfen, welche Gesetze gerade gelten. Dazu kann man sich über die gesetzlichen Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales informieren.

Genauso kann eine Krankenhaustagegeldversicherung bei längeren Krankenhausaufenthalten die reduzierte Lohnfortzahlung ergänzen.

Mit Haftpflichtversicherungen private und berufliche Schäden absichern

Durch Fahrlässigkeit, Pech oder einfach ungeschicktes Handeln kann man schnell Schaden an fremden Vermögenswerten oder gar an der Gesundheit Dritter anrichten. Die hieraus resultierenden Schäden sollen durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Da sich niemand von Fehlern grundsätzlich freisprechen kann, ist eine Haftpflichtversicherung sicher sinnvoll, auch wenn sie nur in besonderen Risikobereichen, wie dem Straßenverkehr oder der Jagd obligatorisch ist.

Für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler reicht eine private Haftpflichtversicherung allerdings nicht aus. Hier sollte man eine Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht Versicherung abschließen.

Bei einer Berufshaftpflichtversicherung werden überwiegend Vermögensschäden abgesichert, die durch die Tätigkeit des Gewerbetreibenden entstehen können. Für manche Berufe sind auch Personenschäden an Dritten abgesichert. Mehr Informationen über die Berufshaftpflichtversicherung erhält man hier.

Viele gewerbliche Risiken lassen sich auch mit speziellen Firmenversicherungen absichern, die genau auf die zu versichernden Risiken abgestimmt werden. Eine Maschinenversicherung versichert beispielsweise wichtige Maschinen in einem produzierenden Betrieb. Sollten diese kaputt gehen, dann übernimmt die Versicherung die Kosten der Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Meistens kann man auch die Kosten des Betriebsausfalls mit versichern, was bei Produktionsbetrieben ein wichtiger Faktor sein kann.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet meist noch einen weit umfangreicheren Schutz, denn hier können nicht nur Vermögensschäden und Personenschäden sondern auch noch die Betriebseinrichtung und Betriebsunterbrechnung versichert werden.

Dabei gibt es im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung auch noch viele weitere Versicherungsfälle, die mit abgedeckt werden können. Über die Betriebshaftpflichtversicherung kann man hier mehr Informationen erhalten.

Hausrat und Rechtsschutz ist auch wichtig

Eine Hausratversicherung versichert alle beweglichen Gegenstände, wie Möbel, Unterhaltungselektronik oder Bücher innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Da sich viele dieser Versicherungen auf einen pauschalen Vermögenswert pro Quadratmeter Wohnfläche beziehen, ist es ratsam, besondere Wertgegenstände gesondert bewerten und versichern zu lassen.

Eine weitere gängige Versicherungsform ist noch die Rechtschutzversicherung, welche in einem Streitfall die kosten für Rechtsanwälte und Gerichte übernimmt. Diese Versicherungen lassen sich an die eigenen Lebensumstände anpassen, so dass Beispielsweise nur die Themen Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht abgedeckt sind.

Mehr Netto vom Brutto-Gehalt 2016 ?

Das Jahr 2016 hat begonnen und mit ihm auch wieder einige Änderungen im Bereich der Steuergesetze. Allerdings sind dieses Jahr nicht gerade viele Änderungen neu in Kraft getreten. Wer auf eine Entlastung des Gesetzgebers bei den Steuersätzen gehofft hat, der wird bitter ernttäuscht.

Keine Verringerung der kalten Progression

Gerade die so genannte kalte Progression führt dazu, daß mit steigenden Löhnen beim Arbeitnehmer immer weniger der Gehaltssteigerungen ankommt.Hier sollte der Gesetzgeber endlich eine Bremse dieser automatischen Steuererhöhungen eingeführt werden. Leider hat sich die neue Bundesregierung nur auf die Anhebung des Grundfreibetrags durchgerungen.

2016 wird die Erhöhung des Grundfreibetrags von 8130 Euro auf 8354 Euro voll greifen, so dass sich für alle Einkommenssteuerpflichtigen eine kleine Entlastung ergibt. Wie hoch diese ist kann man mit einem Brutto-Netto Gehaltsrechner ausrechnen. Hier kann man mit einem Brutto Netto Lohnrechner den eigenen Nettolohn berechnen.

Bleibt zu hoffen, daß nicht sogar noch weitere Belastungen auf die Bürger zukommen, wie es in vielen Bundesländern geschehen ist. In einigen Bundesländern wurde die Grunderwerbssteuer angehoben, so daß bei einem Immobilienkauf nun deutlich mehr Kosten entstehen.

Der Technik, Politik und Finanzblog

Heute startet der Technik, Politik und Finanzblog.

Europa steht vor den größten Herausforderungen seit Ende des zweiten Weltkriegs. Flüchtlingskrise, Bankenkrise, Verschuldungskrise usw. sind die Ursachen für diese Herausforderungen und werden auch die nächsten Jahre nicht einfach zu lösen sein.

Die Flüchtlingskrise wird die nächsten Jahre bestehen bleiben

Die UN Flüchtlingshilfeorganisation schätzt, daß bis zum Jahr 2050 etwa 900 MILLIONEN Menschen aus Afrika und dem Nahen Osten nach Europa fliehen werden. Das wären pro Jahr etwa 25 MILLIONEN Menschen. Diese Zahlen können natürlich überhöht sein, doch sie zeigen, daß Europa auch die nächsten Jahre von Flüchtlingen nahezu überrannt werden wird. Das wird Europa nicht verkraften können, es müssen grundlegende, neue Konzepte her. Dazu gehört auch eine Wirtschaftpolitik, die darauf abzielt die Lebensbedingungen in der Herkunftsländern zu verbessern, denn nur so wird der Flüchtlingsstrom zu stoppen sein.

Die Verschuldungskrise wird wieder aufflammen

Sowohl Staaten, als auch die Menschen und Unternehmen scheinen heute vielfach überschuldet zu sein. Und es zeichnet sich Anfang 2016 ein Abschwund der Weltwirtschaft ab, der von der chinesischen Wirtschaft ausgehen kann. Die Börsen haben bereits mit starken Kursverlusten reagiert, doch scheint das schlimmste erst noch zu kommen.